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   BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 6.99   

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BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 6.99 (https://dejure.org/2000,7599)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.2000 - 8 C 6.99 (https://dejure.org/2000,7599)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 8 C 6.99 (https://dejure.org/2000,7599)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Revisionsverfahrens wegen des Todes der Klägerin

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Strafrechtliche Rehabilitierung; überholendes Enteignungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 20.03.2002 - 8 C 2.01

    Strafrechtliche Rehabilitierung, Rückgabeanspruch, Berechtigter, Vermögenswert,

    Wird eine Vermögensentziehung von dem für die strafrechtliche Rehabilitierung zuständigen Gericht aufgehoben, ergeben sich nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl I S. 2664), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3986), die weiteren Rechtsfolgen aus dem Vermögensgesetz (vgl. Urteile vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 C 9.98 - BVerwGE 108, 315 = Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 1 S. 1 und - BVerwG 7 C 8.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 2 sowie vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 4 S. 12 und vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 18 ).

    Im Ansatz zutreffend hat das Verwaltungsgericht daher erkannt, dass dem Antrag auf Rückübertragung, soweit die Voraussetzungen des § 1 Abs. 7 VermG vorliegen, nur die gesetzlichen Ausschlussgründe nach den §§ 4 bis 6 VermG oder § 11 InVorG entgegenhalten werden können (Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - a.a.O.).

    Da aber die staatliche Rückübertragungsentscheidung der actus contrarius zu der vom damaligen Staat durchgeführten oder ermöglichten Entziehung des Vermögenswertes ist (vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 42 S. 101 und vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - a.a.O. S. 21 f.), und weil dem Vermögensgesetz deswegen der Grundsatz der Konnexität zwischen Entschädigungstatbestand, betroffenen Vermögenswert und Restitution zugrunde liegt (vgl. Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 31 und vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93 S. 284 ), kommt nur die Rückübertragung des konkret entzogenen Vermögenswertes in Betracht.

    Für den Bereich des § 1 Abs. 7 VermG bedeutet dies, dass nur die Rückübertragung solcher Vermögenswerte beansprucht werden kann, die unmittelbar von der später rehabilitierten Maßnahme betroffen waren (vgl. auch die dem Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - a.a.O. zugrunde liegende Fallgestaltung).

    Die vom Verwaltungsgericht angestellten Überlegungen über die weitere Entwicklung der Eigentumsverhältnisse an dem Grundstück ohne die Vermögenseinziehung verbieten sich, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Berücksichtigung eines hypothetischen Kausalverlaufs oder einer Reserveursache weder zulasten noch zugunsten eines Geschädigten zulässig ist (Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - a.a.O. S. 142 f. bzw. S. 107, vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 11.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 19 S. 21 , vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 28.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 152 S. 463 und vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - a.a.O. S. 22).

  • BVerwG, 06.08.2008 - 8 C 2.08

    Rehabilitierung; strafrechtlich; strafrechtliche Rehabilitierung; Antrag;

    Der Gesetzgeber geht für den Fall, dass derartige Vermögensentziehungen auf der Grundlage von anderen Wiedergutmachungs- oder Rehabilitierungsregelungen aufgehoben werden, von der grundsätzlichen Notwendigkeit der Rückgabe des entzogenen Vermögenswertes aus und unterwirft diese Rückgabe den Vorschriften des Vermögensgesetzes (Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5).

    Wird eine Vermögenseinziehung von dem dafür zuständigen Gericht aufgehoben, ergeben sich gemäß § 3 Abs. 2 StrRehaG die weiteren Rechtsfolgen aus dem Vermögensgesetz (Urteile vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 C 8.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 2; vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5, vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 4).

    Aufgrund dieses festgestellten Sachverhalts ist davon auszugehen, dass nach damaligem Recht der DDR - die Einziehung war gestützt auf § 16 WStVO - mit der Rechtskraft einer Entscheidung über die Einziehung die Rechte Dritter untergegangen sind und das Eigentum auf den Staat übergegangen ist (Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 mit Hinweis auf LG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 1952 - VI QS 319/52 - NJW 1953, 435 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichtes).

  • BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01

    Gustav-Adolf-Sammlung; Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers; Widerlegung

    Voraussetzung einer darin liegenden Schädigung wäre jedoch, dass die streitigen Gegenstände im Zeitpunkt der Rechtskraft dieses Urteils, das allerdings entgegen der Auffassung der Klägerin ohne weiteres Volkseigentum begründet hätte (vgl. Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 18 ), noch im Eigentum des Vaters des Beigeladenen standen.
  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 15.11

    Bindungswirkung; Bodenreformeigentum; Bucheigentum; Entziehung; Erlösauskehr;

    Sie bezieht sich nur auf Fragen, über die im Rehabilitierungsverfahren entschieden wurde (vgl. Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 21).

    Offen bleiben kann, ob der endgültige Vermögensverlust schon mit der Rechtskraft des Strafurteils eintrat (vgl. Urteile vom 19. Juli 2000 a.a.O. S. 22 und vom 6. August 2008 a.a.O. Rn. 21) oder ob er wegen des faktischen Enteignungsbegriffs des Vermögensrechts einen tatsächlichen Zugriff voraussetzte (Urteil vom 29. Juni 2006 - BVerwG 7 C 18.05 - BVerwGE 126, 213 = Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 17).

    Allerdings entfällt ein vermögensrechtlicher Anspruch wegen einer Schädigung nicht schon, wenn der Vermögenswert andernfalls durch eine spätere, tatsächlich ins Leere gehende Entziehungsmaßnahme verloren gegangen wäre (Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 21).

  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 16.11

    Bindungswirkung; Bodenreformeigentum; Bucheigentum; Entziehung; Erlösauskehr;

    Sie bezieht sich nur auf Fragen, über die im Rehabilitierungsverfahren entschieden wurde (vgl. Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 21).

    Offen bleiben kann, ob der endgültige Vermögensverlust schon mit der Rechtskraft des Strafurteils eintrat (vgl. Urteile vom 19. Juli 2000 a.a.O. S. 22 und vom 6. August 2008 a.a.O. Rn. 21) oder ob er wegen des faktischen Enteignungsbegriffs des Vermögensrechts einen tatsächlichen Zugriff voraussetzte (Urteil vom 29. Juni 2006 - BVerwG 7 C 18.05 - BVerwGE 126, 213 = Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 17).

    Allerdings entfällt ein vermögensrechtlicher Anspruch wegen einer Schädigung nicht schon, wenn der Vermögenswert andernfalls durch eine spätere, tatsächlich ins Leere gehende Entziehungsmaßnahme verloren gegangen wäre (Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 21).

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05

    Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; Einziehung Vermögen;

    Eine solche unmittelbare Wirkung eines rechtskräftigen SMT-Urteils wird in der einschlägigen Literatur (Hilger, a.a.O. m. Nachw. aus den Archiven) und in der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts angenommen (Urteil vom 17. Mai 2000 - BVerwG 8 C 16.99 - BVerwGE 111, 182 ; Urteil vom 25. September 2002 - BVerwG 8 C 41.01 - BVerwGE 117, 76 ; vgl. auch Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 18 und Urteil vom 24. April 2002 - BVerwG 8 C 9.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 65 S. 56 zu Einziehungen durch Urteile von DDR-Gerichten).

    Nach dem Urteil vom 19. Juli 2000 (a.a.O. S. 22) ist die Rückgabe nach Aufhebung einer Vermögensentziehung im Wege der Rehabilitierung davon abhängig, dass die verfügte Einziehung den konkreten Vermögensgegenstand erfasste.

  • BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 41.01

    Berechtigtenfeststellung; Sowjetisches Militärtribunal; Strafurteil;

    Folgeansprüche nach Rehabilitierung durch russische Stellen haben - ähnlich wie anlässlich einer deutschen strafrechtlichen Rehabilitierung (vgl. Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 18) - nur zur Voraussetzung, dass eine Vermögenseinziehung vorgelegen hat (vgl. § 3 Abs. 2 StrRehaG); der Umstand, wie die Verurteilung zur Kenntnis gelangt oder vollstreckt worden war, ist auf die Anspruchsbegründung ohne Einfluss.
  • BVerwG, 11.02.2014 - 8 C 49.12

    Actus contrarius; Aufklärungspflicht; Ausforschungsbeweis; Berechtigter im Sinne

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht in seinem angegriffenen Urteil davon ausgegangen, dass eine Rehabilitierungsentscheidung im Sinne von § 1 Abs. 7 VermG nach ihrem Sinn und Zweck das Spiegelbild ("actus contrarius") der in dem aufgehobenen Strafurteil ausgesprochenen und in seinem Vollzug von ihm ursächlich bewirkten Rechtsfolgen ist (vgl. Urteile vom 6. April 1995 a.a.O. S. 143 f. bzw. S. 107 f., vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 21 f. und vom 20. März 2002 - BVerwG 8 C 2.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 8).
  • BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 123.01

    Restitutionsausschluss bei von sowjetischen Stellen enteigneten Vermögenswerten

    Davon geht auch der Senat in seinem Urteil vom 19. Juli 2000 (- BVerwG 8 C 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 5 S. 18) aus.
  • BVerwG, 22.08.2003 - 8 KSt 16.03

    Antrag auf Nichterhebung von Verfahrenskosten

    Der Antrag der Kläger, Kosten für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 6.99 nach § 8 GKG nicht zu erheben, wird zurückgewiesen.

    Der Antrag, die Kosten für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 6.99 nicht zu erheben, ist unbegründet.

  • BVerwG, 06.12.2005 - 8 B 60.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zuordnung eines

  • BVerwG, 20.05.2003 - 7 B 68.02

    Rückübertragung eines Grundstücks aus abgetretenem Recht - Bindungswirkung bei

  • VG Berlin, 01.03.2002 - 31 A 311.00

    Rückübertragung eines Grundstückes nach dem Vermögensgesetz; Errichtung einer

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